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Wie unterscheiden sich Arbeitnehmerüberlassung und interim Management

Wie unterscheiden sich Arbeitnehmerüberlassung und interim Management

Heute geht es in erster Linie um die Arbeitnehmerüberlassung und ihrer Abgrenzung zum interim Management. Ich wünsche Dir Viel Spaß beim Lesen!

Unter Zeitarbeiter und Leiharbeiter versteht man Arbeitnehmer, die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung tätig sind. Zeitarbeiter und Leiharbeiter sind Synonyme, sie bezeichnen also das gleiche Konstrukt.

Bei der Arbeitnehmerüberlassung stellt der Arbeitgeber (Verleiher) den Arbeitnehmer mit dessen Einverständnis einem Dritten (Entleiher) zur Erbringung einer Arbeitsleistung zur Verfügung.

Der Ruf der Zeitarbeit ist hiesig negativ konnotiert. Oft wird kritisiert, dass Zeitarbeitnehmer geringer vergütet werden und mit nur kurzen Beschäftigungszeiten zurechtkommen müssen. Wenn man an Zeitarbeit denkt, assoziiert man diese Tätigkeit meist mit fachlich anspruchsloseren Aushilfsaufgaben in Industrien, wie z.B. der Logistik, den Call Centern und der Produktion. Es gibt aber ebenso eine Vielzahl an anspruchsvollen Tätigkeiten im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung, so bspw. im Ingenieursbereich.

Der Verleiher bleibt im Modell der Arbeitnehmerüberlassung Arbeitgeber, ist also zur Zahlung des vereinbarten Entgelts an den Arbeitnehmer verpflichtet. Ebenfalls eine etwaige Kündigung erfolgt zwischen Verleiher und (Zeit-)Arbeitnehmer.

Das Weisungsrecht hinsichtlich der zu erbringenden Arbeit geht hingegen auf den Entleiher über. Des Weiteren wird der Zeitarbeiter in die Betriebsorganisation und Dienstpläne eingegliedert. Es besteht aber keine direkte vertragliche Beziehung zwischen Entleiher und Arbeitnehmer.

Verleiher und Entleiher regeln ihre Rechtsbeziehung durch einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (Vergütungsregelungen, Beendigungsregelungen usw.). Wichtiges Element der Rechnungsstellung zwischen Verleiher und Entleiher ist das Arbeitszeitkonto, bei dem alle Arbeitsstunden des Zeitarbeiters erfasst werden.

Eine Arbeitnehmerüberlassung ist gegenüber der Bundesagentur für Arbeit erlaubnispflichtig. Im anderen Fall ist eine Arbeitnehmerüberlassung ungültig und ein festes Arbeitsverhältnis zwischen Zeitarbeiter und Entleiher entsteht, außerdem kann ein hohes Bußgeld (in 5- bis 6-stelliger Höhe) verhängt werden.

Rechtliche Aspekte der Leiharbeit sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Das AÜG soll verhindern, dass der Leiharbeiter besondere Nachteile erleidet.

Equal Pay und Equal Treatment – Das AÜG sieht ebenso zum Schutz der Arbeitnehmer den Grundsatz der Gleichbehandlung vor – Zeitarbeitnehmer und Arbeitnehmer des Entleihers sollen demnach gleichbehandelt und bezahlt werden. Abweichungen sind nur zulässig, wenn ein Tarifvertrag andere Regelungen vorschreibt.

Rechtliches

Bei der Arbeitnehmerüberlassung entsteht ein Dreiecksverhältnis:

Abgrenzung zwischen interim Management und Zeitarbeit

Beide Konstrukte sind Arbeitsmodelle für die Lösung zeitlich befristeter Projekte/Arbeiten.
Während Freelance/interim Manager freiberuflich tätig sind, gehören Zeitarbeiter zur Gruppe der Arbeitnehmer. Damit gelten andere vertragliche, arbeitsrechtliche und organisatorische Voraussetzungen.

Auch wenn es nicht eindeutig abgrenzbar ist, bewegt sich die Zielgruppe der Freelancer/interim Manager im Bereich der erfahrenen, gut ausgebildeten Manager, die durch ihre Freiberuflichkeit eine höhere Flexibilität und i.d.R. auch höhere finanzielle Einnahmen erzielen wollen. Die Zielgruppe der Zeitarbeitnehmer tendiert hingegen in Richtung weniger hoch qualifizierte Mitarbeiter oder Spezialisten, die gerne kurzfristige und verschiedenartige Projekte übernehmen wollen, aber nicht den Schritt in die Selbständigkeit gehen wollen.

Verwechslungen verstehen

Warum kommt es zu Verwechslungen zwischen den beiden Konstrukten?

  • Durch fehlende Vertrautheit mit der Thematik des interim Managements
  • Die Ähnlichkeit der Begriffe verwirrt: bei Zeitarbeit und interim Management ist die zeitliche Befristung ein Element des Konstruktes

Ich hoffe, dass Dir der Artikel dabei geholfen hat, interim Management und Arbeitnehmerüberlassung erfolgreich von einander abgrenzen zu können! Stöbere doch weiter in unserem Blog und erfahre noch viel mehr über die Welt der Arbeit!

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Blog HR Recruiting

Beschäftigte, Leiharbeiter, Freelancer. Worin liegt tatsächlich der Unterschied?

Beschäftigte, Freelancer, Leiharbeiter. Worin liegt tatsächlich der Unterschied?

Dieser Artikel wendet sich an Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Freiberufler. Er soll dabei helfen, die verschiedenen Beschäftigungsmodelle im rechtlichen Rahmen zu sehen und korrekt einordnen zu können. Denn feste Mitarbeiter, Freiberufler und Leiharbeitnehmer sind rechtlich betrachtet unterschiedliche Konstrukte, die auch unterschiedliche Vorgaben hinsichtlich der Vermittlung, Ausübung oder Beschäftigung beinhalten. Eine klare Abgrenzung und ein richtiger Umgang mit diesen Modellen und Begrifflichkeiten kann einen durchaus vor Schaden bewahren. Denn die Beschäftigung oder Vermittlung eines Leiharbeiters unterliegt anderen Auflagen, als die eines Freelancers oder eines Festangestellten.   [tooltip title=“Die Zusammenstellung der Inhalte wurde mit der größtmöglichen Sorgfalt vorgenommen, sind aber rechtlich nicht verbindlich geprüft. Dennoch kann für die Vollständigkeit, Aktualität oder inhaltliche Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für eventuelle Schäden gleich welcher Art wird ausgeschlossen. 1

Wir geben Euch praktische Tipps an die Hand, worauf ihr in der täglichen Praxis achten müsst. 

  • der Arbeitsvertrag wird in §611a BGB definiert

  • die Arbeitnehmer sind in Organisation und Abläufe eingebunden, sozial schutzbedürftig und weisungsgebunden

  • die sog. Arbeitnehmerpflicht ist das Erbringen der vertraglich vereinbarten Arbeit

  • dem Arbeitsverhältnis liegt ein unbefristeter oder ein befristeter Vertrag zugrunde

Leiharbeiter (Arbeitnehmerüberlassung)

Unter Zeitarbeiter und Leiharbeiter versteht man solche Arbeitnehmer, die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassungtätig sind. Geregelt wird diese Beschäftigungsart durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Bei der Arbeitnehmerüberlassung stellt der Arbeitgeber (Verleiher)seinen Arbeitnehmer mit dessen Einverständnis einem Dritten (Entleiher) zur Erbringung einer Arbeitsleistung zu Verfügung.

Freelancer 2 

Der Begriff des Freelancers hat sich in der Praxis vor allem in den Bereichen der IT und des Designs gefestigt. Der interim Manager hingegen wird mit eher seniorigen Rollen, z.B. in Managementfunktionen, assoziiert. Nichtsdestotrotz haben diese Berufsgruppen folgende Gemeinsamkeiten:

  • sie sind keine Arbeitnehmer, sondern Selbstständige

  • sie haben keine Arbeitnehmerrechte und –pflichten

  • sie gestalten ihre Arbeitszeiten- und Arbeitsorte selbst und sind nicht weisungsgebunden

  • sie sind nicht wirtschaftlich von einem Unternehmen abhängig

  • bei beiden Formen bildet ein Werk- oder Dienstvertrag die Grundlage der Zusammenarbeit

Im nächsten Teil dieser 3-teiligen Serie werden wir etwas genauer auf den Freelancer schauen. Dabei wird es dann konkret um rechtliche Aspekte gehen. Ich würde mich freuen, wenn ihr das nächste Mal auch wieder vorbeischaut!