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Scheinselbstständigkeit verhindern: So arbeiten Sie sicher mit Freelancern und Interim Managern – Ein How-To

Scheinselbstständigkeit verhindern: So arbeiten Sie sicher mit Freelancern und Interim Managern – Ein How-To

Die Beschäftigung von Freelancern scheint schwieriger geworden zu sein. Zumindest beobachten wir hier bei unseren Kunden eine wachsende Unsicherheit, hervorgerufen durch die verschärften politischen Rahmenbedingungen der letzten Jahre. Das ist nachvollziehbar, denn Fehler können erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Lohnt die Beschäftigung von Freelancern? Welche Vorteile bietet sie? Wo liegen die Risiken? Was ist Scheinselbständigkeit und wie kann man diese verhindern? Mit diesem Artikel  wollen wir für mehr Klarheit für Unternehmen und Freelancer sorgen.

Beginnen wir direkt mit der Begrifflichkeit: Die Bezeichnungen „Selbständiger“, „Freiberufler“/“Freelancer“, „frei beruflich arbeitende Person“, „Interim Manager/in“ sind im allgemeinen Sprachgebrauch selten differenziert. So einfach ist es dann aber leider doch nicht: Bezüglich der Gewerbeordnung und der steuerlichen Betrachtung gibt es durchaus Unterschiede. Und auch gegenüber der jeweiligen Person ist besser die Begrifflichkeit zu verwenden, die eher zu ihrem Umfeld passt. In der IT und im Design ist die Bezeichnung “Freelancer“ am gängigsten und der Allgemeinheit mittlerweile gut bekannt. „Interim Manager“ wiederum ist etwas seltener und lässt meist auf eine seniorige Funktion mit Führungsaufgaben oder im Change Management schließen.
Der wichtigste Unterschied besteht aber zu Arbeitnehmern in Festanstellung. Von diesen differenzieren sich frei arbeitende Personen rechtlich signifikant.

Warum sind Freelancer keine Arbeitnehmer?

Aus den unterschiedlichen Bezeichnungen lässt es sich schon ableiten: Freelancer oder Interim Manager sind eben keine regulären Arbeitnehmer. Denn Grundlage Ihrer Tätigkeit sind keine befristeten Arbeitnehmerverträge, sondern sogenannte Werk- oder Dienstverträge.
Bei einem Werkvertrag wird ein abgeschlossenes Werk oder Ergebnis gegen eine Geldleistung vereinbart. Der Auftragnehmer (Freier Mitarbeiter) schuldet dem Auftraggeber im Ergebnis einen Erfolg. Der Dienstvertrag wiederum bedeutet eine selbstständige Tätigkeit gegen eine Geldleistung. Hier schuldet der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Leistung und keinen unbedingten Erfolg.

Welche Vorteile bieten freie Mitarbeiter für Unternehmen?

Die Beauftragung eines Freelancers oder Interim Managers hat verschiedene Vorteile:

  • Sie sind flexibel einsetzbar und können für einen festen Zeitraum die geforderte Expertise kurzfristig mitbringen
  • Für Arbeitsmittel und Arbeitsort sorgen sie selbst
  • Es fallen keine Lohnnebenkosten an

Des Weiteren fallen für sie auch keine Arbeitnehmerrechte und -pflichten seitens der Arbeitgeber an. Kündigungsschutzgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Arbeitszeitgesetz gelten für sie nicht.

Und was ist „Scheinselbständigkeit“?

Bei den genannten „Vorteilen“ könnte man jetzt fast denken: „Warum sollte man überhaupt noch Arbeitnehmerverträge abschließen? Ohne die Arbeitnehmerrechte lässt sich doch einen Haufen Geld sparen!“
Zum Glück haben die Gesetzgeber hier vorgesorgt. Um die Freelancer vor der Ausbeutung durch massives Ausnutzen der Vorteile seitens des Arbeitgebers zu schützen, wird im Rahmen einer Betriebsprüfung evaluiert, ob ein Freelancer oder ein Interim Manager den Eindruck erweckt, wie ein festangestellter Arbeitnehmer zu arbeiten, aber unter der Bezeichnung des „Freelancers“ mit entsprechendem Vertrag im Unternehmen tätig zu sein. In diesem Fall wäre er eben nur scheinbar selbständig.

Wie wird Scheinselbständigkeit überprüft?

Scheinselbständigkeit wird dabei durch die Prüfung von Kriterien durch den „Deutsche Rentenversicherung Bund“ festgestellt. Erste Anhaltspunkte sind Arbeitsweise, -ort, -zeit und -inhalt. Weitere Indizien für eine Scheinselbständigkeit sind:

  • Anlass und die Form der Vergütung, wie Rechnungsstellung oder ein Einzelhonorar
  • Die Eingliederung in eine bestehende Dienstorganisation oder in Dienstpläne
  • Der Einsatz betrieblicher Arbeitsmittel und Arbeitsplätze
  • Die Verpflichtung zu regelmäßigem Erscheinen
  • Eingeschränkte unternehmerische Entscheidungsfähigkeit
  • Fehlende Absicherung für Krankheit und Rente

Daneben ist auch zu klären, ob die Tätigkeit die einzige bzw. existenzsichernde finanzielle Einnahmequelle innerhalb eines Wirtschaftsjahres für die freiberuflich arbeitende Person ist. Behalten Sie diese Faktoren bei der Beschäftigung von Freelancern im Auge und holen Sie sich professionellen Rat, wenn Sie unsicher sind. Denn sollte bei einer Prüfung Scheinselbständigkeit festgestellt werden, kann es teuer werden.

Welche Konsequenzen drohen Unternehmen, wenn Scheinselbständigkeit festgestellt wird?

Es drohen empfindliche Strafen: Zwar ist die Feststellung der Scheinselbständigkeit an sich nicht strafbar, aber auf jeden Fall kostspielig. Die Frage des Vorsatzes spielt hier eine wichtige Rolle. Liegt dazu der Verdacht vor, wird ggf. von der Staatsanwaltschaft geprüft, ob eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung oder Nichtabführung von Arbeitgeberbeiträgen vorliegt. Dann ist mit einer mindestens hohen Geld-, wenn nicht sogar mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen. Auf jeden Fall kommen auf die Auftraggeber die Nachzahlung der Sozialversicherungsbeträge und Säumniszuschläge zu. Das bedeutet Beitragsforderungen der Deutschen Rentenversicherung bis zu 5 Jahre rückwirkend. Wird Vorsatz festgestellt, sogar bis zu 30 Jahre. Oft kommt ein Säumniszuschlag von 1% pro Monat hinzu.

Auch für Freelancer und Interim Manager bleibt ein Verstoß nicht ohne Folgen. Um den wirtschaftlichen Schaden gering zu halten, wird der Auftraggeber versuchen, Rückforderungsansprüchen zu stellen. Hier fällt das Licht auf die oftmals höher liegenden Honorare, die klassische Arbeitnehmergehälter deutlich übersteigen. Die Differenz kann der Auftraggeber, in diesem Fall genau genommen ja Arbeitgeber, zurückfordern.

Wie lässt sich Scheinselbständigkeit vermeiden?

Eine gute Basis ist es, einen Dienst- oder Werkvertrag abzuschließen. Dieser sollte mindestens Folgendes beinhalten:

  • Allein der Auftragnehmer (Freier Mitarbeiter) ist für die Abführung gesetzlicher Abgaben verantwortlich
  • Festlegung: Für welche Tätigkeit fällt welches Honorar an?
  • Der Auftragnehmer kann Aufträge ablehnen und Aufträge anderer Kunden annehmen
  • Der Auftragnehmer darf zur Erledigung der Aufgaben Hilfskräfte einsetzen
  • Der Auftragnehmer investiert nicht mehr als die Hälfte seiner Arbeitskapazität für diesen Auftrag (das unterbindet eine lange Zeit der Vollbeschäftigung im Unternehmen)

Es ist dringend zu vermeiden, dass der Anschein einer Eingliederung des Freiberuflers in den Betrieb erweckt werden kann. Also dürfen beispielsweise kein eigener Schreibtisch beim Auftraggeber und, keine Visitenkarten im Namen des Auftraggebers für den Auftragnehmer bereitgestellt werden. Werden Arbeitsmittel vom Auftragnehmer verwendet, muss dafür eine Nutzungsgebühr vereinbart werden.

Fazit:

Kriterien für ein Projekt und zu erreichende Ziele sollten mit diesen Gedanken im Hinterkopf genau reflektiert werden. Vielleicht ist ein Freelancer oder ein Interim Manager deswegen nicht für das Projekt geeignet. Können aber die Voraussetzungen erfüllt werden und es bedarf kurzfristiger Unterstützung, ist eine Anfrage an frei arbeitende Personen durchaus sinnvoll.



Natürlich ist das hier nur die Spitze des Eisberges: Für weitere Beratungen für alle Facetten rund um die Beschäftigung von Freelancerinnen und Freelancern stehen wir von der interim Group Dir gerne zur Seite! Vereinbare hier einen Termin mit uns.

Zu den Autoren: Patrice Eisert und David Langner



Quellen und Lesetipps

Quellen und weiterführende Links zu den Themen Freelancer, Interim Manager und Scheinselbständigkeit:

Portal zum Thema Scheinselbständigkeit

Feststellung der Scheinselbständigkeit – Eigentor für Unternehmer?

Argumente für und wider Freiberuflichkeit

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Arbeitswelt 4.0 | Welche Werte möchten wir morgen leben?

Arbeitswelt 4.0 | Welche Werte möchten wir morgen leben?

Nicht nur die Arbeitswelt ändert sich aufgrund der Digitalisierung, sondern auch die Ansprüche und Bedürfnisse hinsichtlich der Lebens- und Arbeitsumgebung. Eine Arbeit auszuführen, nur weil sie die Miete und den Lebensstandard sichert, ist von vielen nicht mehr akzeptiert. Vielmehr werden Werte & Ideale, die die Vereinbarkeit mit dem Privatleben sichern UND als sinnstiftend empfunden werden, immer wichtiger. Derzeit ist lediglich ein Fünftel der Arbeitnehmer in Deutschland zufrieden mit der ausgeübten Tätigkeit. Allerdings gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen über das Idealbild der Arbeit in der Zukunft, da das Empfinden stark auseinander strebt. Was dem einen als perfekt erscheint, ist dem anderen ein Graus.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat hierzu eine interessante Studie durchgeführt, die einen aktuellen „Wasserstand“ misst (vgl. Wertewelten Arbeiten 4.0, 2016). Hierbei wurde auf Basis von Befragungen und Interviews von 1200 repräsentativ ausgewählten Personen zum Thema „Arbeit in Deutschland“ eine Analyse erstellt, wie das Umfeld früherer Zeiten war, was heute empfunden wird und wie wir uns die Zukunft unserer Arbeitsumgebung wünschen und vorstellen.

Von damals bis heute

Seit den 50/60er-Jahren hat sich zwar die Lebensqualität (auch subjektiv empfunden) deutlich verbessert – allerdings weicht die Qualität der Arbeit hiervon deutlich ab. Als erfüllend und positiv bewertet wird hierbei beispielsweise Selbstentfaltung, Gestaltungsraum, Gemeinwohl und Leistung. Als negative Gegenpole sind Misswirtschaft, soziale Kälte, Existenzkampf oder purer Materialismus genannt worden. Auffällig ist, dass einige dieser Werte sehr nahe beieinander liegen, aber in ihren Ausrichtungen den Unterschied ausmachen.

Die empfundene Wahrheit ist, dass wir heute in einer sehr viel instabileren Arbeitswelt unsere Brötchen verdienen müssen, während das damalige Gefühl von Sicherheit und Beständigkeit geprägt war. Es herrscht derzeit eine gesellschaftliche Situation vor, die durch Druck, Risiko und Spaltung der Gesellschaft, aber gleichermaßen auch auf wirtschaftlichen Erfolg ausgerichtet ist.

Die Zukunft

Die Hoffnung auf eine bessere Zukunft sieht verhalten aus. Die Erwartungsspanne hinsichtlich des Eintritts von Idealbedingungen reicht von „könnte möglicherweise erreicht werden“ bis hin zu „wird erreicht werden“. Begriffe und Werte mit denen wir die Zukunft verbinden, lassen sich in sieben Wertewelten untergliedern, die die Grundpfeiler der Vorstellungen der Befragten darlegen.

  1. Sorgenfrei von der Arbeit leben können

Ein Drittel der Befragten gab an, dass dies für sie in der idealen Arbeitswelt die Abwesenheit von Druck und Zukunftsängsten bedeutet. Gleichermaßen ist dies die Sicherheit, dass man selbst oder die Familie ohne größere materielle Sorgen leben kann.

  1. In einer starken Solidargemeinschaft arbeiten

Diese Aussage wird besonders wichtig, da viele Menschen heutzutage durch das Raster fallen und beispielsweise nur noch den Mindestlohnsektor als Alternative haben. Die Wunschvorstellung ist durch Teilhabe, Wertschätzung und Loyalität geprägt.

  1. Den Wohlstand hart erarbeiten

Hiermit ist nicht nur der materielle Besitz gemeint (nicht jeder ist ein Opportunist). Es geht auch um die Möglichkeiten, sich Lebensqualität verdienen zu können und die Rahmenbedingungen dafür zur Verfügung gestellt zu bekommen.

  1. Engagiert Höchstleistungen erzielen

Dieser Punkt umfasst beispielsweise Aussagen zur Übernahme von Verantwortung, und der Bereitschaft, hohe Leistungen zu erbringen. Auch Herausforderungen anzunehmen und zu meistern spielen eine große Rolle.

  1. Sich in der Arbeit selbst verwirklichen

Arbeitswelt4.0 Selbstverwirklichung in der Arbeit

Im Zeichen von Gestaltungsspielraum steht diese Wertewelt dafür, dass man sich spannende Themengebiete erhofft, die Gesellschaft somit zu bereichern oder flexible Arbeitsmöglichkeiten nutzen zu können.

  1. Balance zwischen Arbeit und Leben finden

Wichtig für diese Wertewelt sind Aussagen wie etwa, dass sich das System dem Menschen anpassen sollteund nicht umgekehrt. Auch die Grundeinstellung spielt eine Rolle – sodass man auch mit gewissen Prinzipien diesen weiterhin treu bleiben, und diese nicht auf Kosten der materiellen Sicherheit opfern muss.

  1. Sinn außerhalb seiner Arbeitswelt suchen

Sinnstiftung, gemeinnützige und selbstlose gesellschaftliche Beteiligung oder auch die eigenen, nicht unbedingt berufsbezogenen, Ziele und Entfaltungsmöglichkeiten sind Aussagen über diesen künftigen erwünschten Zustand.

Kurze Zusammenfassung

Alles in allem stehen der Mensch mit seinen Bedürfnissen in der Arbeitswelt und die Flexibilität der Arbeitswelt (Unternehmen, Politik, Menschen) im Mittelpunkt. Die Diversität der Interessen ist allerdings denkbar verschieden – sodass nicht jeder für die gleichen Werte einsteht. Insofern gibt es nicht DIE ultimative Lösung, sondern Wege, um Voraussetzungen für eine Arbeitswelt zu schaffen, die möglichst viele Menschen inkludiert.

(Quelle: https://www.arbeitenviernull.de/mitmachen/wertewelten/studie-wertewelten.html, zuletzt aufgerufen am 1. August 2017)

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Wie unterscheiden sich Arbeitnehmerüberlassung und interim Management

Wie unterscheiden sich Arbeitnehmerüberlassung und interim Management

Heute geht es in erster Linie um die Arbeitnehmerüberlassung und ihrer Abgrenzung zum interim Management. Ich wünsche Dir Viel Spaß beim Lesen!

Unter Zeitarbeiter und Leiharbeiter versteht man Arbeitnehmer, die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung tätig sind. Zeitarbeiter und Leiharbeiter sind Synonyme, sie bezeichnen also das gleiche Konstrukt.

Bei der Arbeitnehmerüberlassung stellt der Arbeitgeber (Verleiher) den Arbeitnehmer mit dessen Einverständnis einem Dritten (Entleiher) zur Erbringung einer Arbeitsleistung zur Verfügung.

Der Ruf der Zeitarbeit ist hiesig negativ konnotiert. Oft wird kritisiert, dass Zeitarbeitnehmer geringer vergütet werden und mit nur kurzen Beschäftigungszeiten zurechtkommen müssen. Wenn man an Zeitarbeit denkt, assoziiert man diese Tätigkeit meist mit fachlich anspruchsloseren Aushilfsaufgaben in Industrien, wie z.B. der Logistik, den Call Centern und der Produktion. Es gibt aber ebenso eine Vielzahl an anspruchsvollen Tätigkeiten im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung, so bspw. im Ingenieursbereich.

Der Verleiher bleibt im Modell der Arbeitnehmerüberlassung Arbeitgeber, ist also zur Zahlung des vereinbarten Entgelts an den Arbeitnehmer verpflichtet. Ebenfalls eine etwaige Kündigung erfolgt zwischen Verleiher und (Zeit-)Arbeitnehmer.

Das Weisungsrecht hinsichtlich der zu erbringenden Arbeit geht hingegen auf den Entleiher über. Des Weiteren wird der Zeitarbeiter in die Betriebsorganisation und Dienstpläne eingegliedert. Es besteht aber keine direkte vertragliche Beziehung zwischen Entleiher und Arbeitnehmer.

Verleiher und Entleiher regeln ihre Rechtsbeziehung durch einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (Vergütungsregelungen, Beendigungsregelungen usw.). Wichtiges Element der Rechnungsstellung zwischen Verleiher und Entleiher ist das Arbeitszeitkonto, bei dem alle Arbeitsstunden des Zeitarbeiters erfasst werden.

Eine Arbeitnehmerüberlassung ist gegenüber der Bundesagentur für Arbeit erlaubnispflichtig. Im anderen Fall ist eine Arbeitnehmerüberlassung ungültig und ein festes Arbeitsverhältnis zwischen Zeitarbeiter und Entleiher entsteht, außerdem kann ein hohes Bußgeld (in 5- bis 6-stelliger Höhe) verhängt werden.

Rechtliche Aspekte der Leiharbeit sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Das AÜG soll verhindern, dass der Leiharbeiter besondere Nachteile erleidet.

Equal Pay und Equal Treatment – Das AÜG sieht ebenso zum Schutz der Arbeitnehmer den Grundsatz der Gleichbehandlung vor – Zeitarbeitnehmer und Arbeitnehmer des Entleihers sollen demnach gleichbehandelt und bezahlt werden. Abweichungen sind nur zulässig, wenn ein Tarifvertrag andere Regelungen vorschreibt.

Rechtliches

Bei der Arbeitnehmerüberlassung entsteht ein Dreiecksverhältnis:

Abgrenzung zwischen interim Management und Zeitarbeit

Beide Konstrukte sind Arbeitsmodelle für die Lösung zeitlich befristeter Projekte/Arbeiten.
Während Freelance/interim Manager freiberuflich tätig sind, gehören Zeitarbeiter zur Gruppe der Arbeitnehmer. Damit gelten andere vertragliche, arbeitsrechtliche und organisatorische Voraussetzungen.

Auch wenn es nicht eindeutig abgrenzbar ist, bewegt sich die Zielgruppe der Freelancer/interim Manager im Bereich der erfahrenen, gut ausgebildeten Manager, die durch ihre Freiberuflichkeit eine höhere Flexibilität und i.d.R. auch höhere finanzielle Einnahmen erzielen wollen. Die Zielgruppe der Zeitarbeitnehmer tendiert hingegen in Richtung weniger hoch qualifizierte Mitarbeiter oder Spezialisten, die gerne kurzfristige und verschiedenartige Projekte übernehmen wollen, aber nicht den Schritt in die Selbständigkeit gehen wollen.

Verwechslungen verstehen

Warum kommt es zu Verwechslungen zwischen den beiden Konstrukten?

  • Durch fehlende Vertrautheit mit der Thematik des interim Managements
  • Die Ähnlichkeit der Begriffe verwirrt: bei Zeitarbeit und interim Management ist die zeitliche Befristung ein Element des Konstruktes

Ich hoffe, dass Dir der Artikel dabei geholfen hat, interim Management und Arbeitnehmerüberlassung erfolgreich von einander abgrenzen zu können! Stöbere doch weiter in unserem Blog und erfahre noch viel mehr über die Welt der Arbeit!

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Beschäftigte, Leiharbeiter, Freelancer. Worin liegt tatsächlich der Unterschied?

Beschäftigte, Freelancer, Leiharbeiter. Worin liegt tatsächlich der Unterschied?

Dieser Artikel wendet sich an Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Freiberufler. Er soll dabei helfen, die verschiedenen Beschäftigungsmodelle im rechtlichen Rahmen zu sehen und korrekt einordnen zu können. Denn feste Mitarbeiter, Freiberufler und Leiharbeitnehmer sind rechtlich betrachtet unterschiedliche Konstrukte, die auch unterschiedliche Vorgaben hinsichtlich der Vermittlung, Ausübung oder Beschäftigung beinhalten. Eine klare Abgrenzung und ein richtiger Umgang mit diesen Modellen und Begrifflichkeiten kann einen durchaus vor Schaden bewahren. Denn die Beschäftigung oder Vermittlung eines Leiharbeiters unterliegt anderen Auflagen, als die eines Freelancers oder eines Festangestellten.   [tooltip title=“Die Zusammenstellung der Inhalte wurde mit der größtmöglichen Sorgfalt vorgenommen, sind aber rechtlich nicht verbindlich geprüft. Dennoch kann für die Vollständigkeit, Aktualität oder inhaltliche Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für eventuelle Schäden gleich welcher Art wird ausgeschlossen. 1

Wir geben Euch praktische Tipps an die Hand, worauf ihr in der täglichen Praxis achten müsst. 

  • der Arbeitsvertrag wird in §611a BGB definiert

  • die Arbeitnehmer sind in Organisation und Abläufe eingebunden, sozial schutzbedürftig und weisungsgebunden

  • die sog. Arbeitnehmerpflicht ist das Erbringen der vertraglich vereinbarten Arbeit

  • dem Arbeitsverhältnis liegt ein unbefristeter oder ein befristeter Vertrag zugrunde

Leiharbeiter (Arbeitnehmerüberlassung)

Unter Zeitarbeiter und Leiharbeiter versteht man solche Arbeitnehmer, die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassungtätig sind. Geregelt wird diese Beschäftigungsart durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Bei der Arbeitnehmerüberlassung stellt der Arbeitgeber (Verleiher)seinen Arbeitnehmer mit dessen Einverständnis einem Dritten (Entleiher) zur Erbringung einer Arbeitsleistung zu Verfügung.

Freelancer 2 

Der Begriff des Freelancers hat sich in der Praxis vor allem in den Bereichen der IT und des Designs gefestigt. Der interim Manager hingegen wird mit eher seniorigen Rollen, z.B. in Managementfunktionen, assoziiert. Nichtsdestotrotz haben diese Berufsgruppen folgende Gemeinsamkeiten:

  • sie sind keine Arbeitnehmer, sondern Selbstständige

  • sie haben keine Arbeitnehmerrechte und –pflichten

  • sie gestalten ihre Arbeitszeiten- und Arbeitsorte selbst und sind nicht weisungsgebunden

  • sie sind nicht wirtschaftlich von einem Unternehmen abhängig

  • bei beiden Formen bildet ein Werk- oder Dienstvertrag die Grundlage der Zusammenarbeit

Im nächsten Teil dieser 3-teiligen Serie werden wir etwas genauer auf den Freelancer schauen. Dabei wird es dann konkret um rechtliche Aspekte gehen. Ich würde mich freuen, wenn ihr das nächste Mal auch wieder vorbeischaut!