Endlich Urlaub – was gibt es zu beachten?
Das Land der Urlaubsweltmeister hat für jede Gelegenheit eine Regelung, wenn nicht sogar ein Gesetz. Natürlich gilt dies auch für Urlaub.
Gesetzlich geregelt stehen Dir 24 Werktage Urlaub pro Jahr zu (eine Woche hat 6 Werktage → Montag bis Samstag). Da die meisten Arbeitnehmer von Montag bis Freitag arbeiten (also 5 Arbeitstage in der Woche) stehen diesen 20 Arbeitstage Urlaub zu. Je nachdem welcher Fall auf Dich zutrifft, hast Du dadurch Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Urlaub im Jahr.
Verfall von Urlaubstagen – Resturlaub
Die wohl brennendste Frage beantworten wir in diesem Absatz zuerst. Dein Arbeitgeber muss Dir innerhalb des laufenden Jahres Deinen Urlaub genehmigen und Du musst ihn auch in Anspruch nehmen. Solltest Du zum Jahresende noch Urlaubstage übrig haben, hast Du 3 Monate Zeit (Verfalldatum 31.03.) Deinen Resturlaub zu nehmen. Nimmst Du ihn nicht, verfallen Deine verbliebenen Urlaubstage aus dem letzten Jahr.
Interessant: 2009 haben 36,8% der Deutschen ihren Resturlaub nicht in Anspruch genommen. (Unsere Urlaubslust wird wohl nur von unserer Arbeitswut übertroffen 😉
Urlaubsvergleich Deutschland – Ausland
Frankreich, Brasilien und Finnland sind unsere Gewinner bezüglich des gesetzlich geregelten Urlaubsanspruchs. Laut Statista stehen den Arbeitnehmern in diesen Ländern mindestens 30 Urlaubstage pro Jahr zur Verfügung. Zählt man die Feiertage hinzu, gewinnt jedoch Litauen: 28 Tage Mindesturlaubsanspruch + 13 Feiertage. In Japan und Indien gibt es mit 16 Tagen die meisten Feiertage, jedoch steht den Indern pro Jahr nur 12 Urlaubstage zu und den Japanern 20 Urlaubstage. Auf dem letzten Platz ist Kanada mit gerade mal 10 Urlaubstagen und 9 Feiertagen.
Unterschiede Bundesländer
Deutschland wird in der Statistik mit 10 Feiertagen versehen, als Berliner Unternehmen wissen wir, dass das auf uns leider nicht zutrifft, denn zusammen mit Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen gibt es bei uns mit 9 Feiertagen die wenigsten im Land. Platz 1 ist Bayern mit 12-14 Feiertagen und Platz 2 teilen sich Baden-Württemberg und Saarland mit 12 Feiertagen.
Sonderurlaub
Sonderurlaub sind bezahlte zusätzliche Urlaubstage, welche Dir der Arbeitgeber in bestimmten Situationen genehmigt. Gründe dafür können beispielsweise der Tod eines Angehörigen, die Geburt des Kindes oder die eigene Hochzeit sein. In der Regel bekommt man bei Ereignissen dieser Art 1-2 Sonderurlaubstage. Wenn Du mehr freie Tage dafür in Anspruch nehmen möchtest, müsstest Du das dann von Deinem Jahreskontingent in Anspruch nehmen. Es ist natürlich mehr als klar, dass 2 Tage nicht genügen werden, um den Tod eines geliebten Menschen zu verkraften. Und in den meisten Fällen wird nach einer Hochzeit oder der Geburt des Kindes viel Zeit mit der Familie verbracht. Erweiterten Anspruch auf Sonderurlaub gibt es dafür jedoch nicht.
Sonderregelung bei Schwerbehinderung
Menschen mit einer Schwerbehinderung haben Anspruch auf 5 zusätzliche Arbeitstage Urlaub im Jahr.
Urlaub in der Probezeit
Es besteht der Mythos, dass Arbeitnehmer während der Probezeit gar keinen Urlaubsanspruch haben. Dies ist ist aber falsch! Während Deiner Probezeit hast Du Anspruch auf Teilurlaub, also 1/12 Deines Jahresurlaubs. Wenn Du also 24 Urlaubstage hast, dann kannst Du pro Monat 2 Tage Urlaub beantragen. Eine Erklärung für diesen Mythos könnte sein, dass es einen schlechten Eindruck bei Deinem neuen Arbeitgeber hinterlassen könnte, wenn Du Dir gleich zu Beginn frei nimmst.
Kleiner Tipp: gerade die ersten Wochen wirst Du höchstwahrscheinlich intensiv eingearbeitet, daher könnte es hier eventuell ungünstig sein, Dir frei zu nehmen. Sollte es doch etwas Dringendes geben, kannst Du das sicherlich rechtzeitig ansprechen oder dann ist es einfach so! Mit der Zeit wirst Du auch merken, wie das Thema Urlaub bei Deinem neuen Arbeitgeber gehandhabt wird und dann kannst Du bestimmt am besten entscheiden, wann Du Dir Urlaub nehmen kannst, ohne ein schlechtes Gewissen zu bekommen. Denke aber daran: Dir steht in jedem Fall Urlaub zu, also solltest Du ihn natürlich auch nutzen! Erholung ist auch in der Probezeit wichtig!
Krankheit im Urlaub
Solltest Du im Urlaub krank werden, solltest Du Dir das von einem Arzt auch bescheinigen lassen, denn Du erhältst damit, Deine Urlaubstage zurück. Der Urlaub dient der Erholung und wenn Du mit Fieber im Bett liegst, dann ist das keine Erholung sondern eine Belastung, darunter sollte nicht Dein Urlaub leiden.
Kleiner Tipp: wenn es Dir möglich ist, melde Dich bei Deinem Arbeitgeber, sobald Du merkst, dass Du im Urlaub krank wirst. Denn auch Dein Arbeitgeber möchte sich darauf einstellen können und solltest Du länger krank sein, als Du Dir Urlaub genommen hast, dann ist das für den Arbeitgeber zur Planung auch hilfreich, bescheid zu wissen.
Probleme bei der Rückkehr
Der Sinn Deines Urlaubs ist es, dass Du Dich erholst. Anreise und Abreise sind leider meist etwas stressig. Besonders ärgerlich wird es, wenn Du Deine Rückkehr nicht so verläuft wie geplant. Wegen eines Vulkanausbruchs sind alle Heimflüge gestrichen, Du verpasst die letzte mögliche Zugverbindung oder Dein Auto versagt auf halbem Wege. Wie auch immer, in allen Fällen kommst Du nicht rechtzeitig nach Hause und fehlst länger, als geplant. Schlechte Nachrichten: das geht auf Deine Kappe. Als Arbeitnehmer musst Du garantieren, dass Du wie abgesprochen wieder am Arbeitsplatz erscheinst. Wenn das nicht klappt, musst Du zusätzliche Urlaubstage nehmen.
Kleiner Tipp: Auch hier musst Du Deinem Arbeitgeber so schnell wie möglich Bescheid geben. Vielleicht kannst Du Dir unbezahlten Urlaub nehmen?
Schlusswort
Das Thema Urlaub ist komplexer als gedacht. Vieles steht schwarz auf weiß in unseren Gesetzbüchern und ist dadurch ganz klar vorgegeben. Trotzdem gibt es darüber hinaus individuelle Regelungen in jedem Unternehmen. Beispielsweise kann Dein Arbeitgeber vorschreiben, mit welcher Frist Du Deinen Urlaub beantragen musst. Auch könnten Mitarbeiter mit Kindern bei der Planung ihres Urlaubs einen kleinen Vorteil haben, da sich Eltern für den Familienurlaub an den Schulferien orientieren müssen. Alle internen Regelungen, welche “besser” sind, als vom Gesetz vorgegeben, sind ganz klar ein Benefit, über das Du Dich freuen kannst!
Von daher: Halte Dich an die Vorgaben deines Arbeitgebers und nutze Deine Urlaubstage! Sie stehen Dir zu und sollen dafür sorgen, dass Du Dich erholen kannst. Wir wünschen Dir in jedem Fall einen schönen nächsten Urlaub!